Otto Ineichen setzt sich als Nationalrat persönlich für Energiefragen ein. Er erzählt, wie er im Privat-Haushalt den Energie-Verbrauch optimiert. Die Kantone setzen seit 2009 neue Energievorschriften um (MuKEn). Per 2010 wird der Gebäudepass eingeführt. Wie schätzt Otto Ineichen die Wärme-Dämmung der eigenen Privat- Liegenschaft ein? Entspricht sie den erwogenen Standards? Wie steht es mit Solar-Energie? Mehr dazu im Homegate-Interview. Ziel des Vereins “Energie-Allianz” ist den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu erhöhen. Otto Ineichen erklärt im Interview, wie und per wann die steuerlichen Anreize für eine energetische Gebäudesanierung für den Eigentümer eintreten könnten. Neuerbare Energien einzusetzen und zum Durchbruch zu verhelfen, ist immer eine Preisfrage. Der Nationalrat verrät, was er vom aktuellen Angebot hält ob im Markt zugunsten des Privat-Eigentümers mit Preisanpassungen gerechnet werden kann . Vision für die Zukunft/Forschung Investitionen in neue Technologien sind laut Otto Ineichen ein absolutes Muss für den Schweizer Standortvorteil. Eine innovative Forschung setzt ein hohes Niveau der Universitäten voraus. Es muss der Schweiz gelingen, dass man die besten Uni-Abgänger in die Schweizer Forschung holt. Konkrete Massnahmen: Mehr Gelder für die Erforschung von erneuerbarer Energie (Solartechnologie, Wasserstoff etc.) zur Verfügung zu stellen. www.otto-ineichen.ch Video Bewertung: 0 / 5
ZDF heute 24. März 2010, 12.00 Uhr Weitere Informationen: Karlsruhe (dpa) – Gasversorger dürfen ihre Preise nicht mehr ausschließlich an die Entwicklung des Ölpreises binden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschieden und damit die Rechte der Gaskunden gestärkt. Anzeige Die Karlsruher Richter erklärten die sogenannte HEL-Preisanpassungsklausel (HEL steht für extra leichtes Heizöl) in Erdgas-Sonderkundenverträgen für unwirksam. Die alleinige Bindung an diesen Faktor benachteilige die Kunden unangemessen und könne deshalb nicht Grundlage einer Preisanpassung sein, entschieden die Richter. (Az.: VII ZR 178/08 und VII ZR 304/08 – Urteile vom 24. März 2010) Mit dem Urteil kippte Karlsruhe Klauseln aus Sonderverträgen der RheinEnergie sowie der Stadtwerke in Dreieich bei Offenbach. In beiden Fällen wurden die Gaspreise – umgerechnet nach einer bestimmten Formel – entsprechend dem Index für Heizölpreise angepasst. Der Bund der Energieverbraucher sowie mehrere Kunden hatten dagegen erfolgreich geklagt. Nach den Klauseln hätten die Kunden vor allen Dingen die Nachteile zu spüren bekommen, weil die Kosten allein auf den Bezugspreis abgestellt waren. Andere Faktoren – wie Verwaltungs- und Vertriebskosten oder Netzgebühren – blieben unberücksichtigt. Dies geht nach Ansicht der Richter nicht. Sie forderten einmal mehr eine transparente Darstellung der Kosten. Prinzipiell untersagten die Richter eine Koppelung an den Ölpreis nicht. Die Unternehmen müssten … Video Bewertung: 5 / 5